Ein Pakt unter sicherheitspolitischem Druck
Mit dem am 20. Mai 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ reagiert die Bundesregierung auf eine Lage, die sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert hat: Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, hybride Bedrohungen, Cyberangriffe, Extremwetterereignisse und die wachsende Bedeutung ziviler Verteidigung haben den Bevölkerungsschutz aus der fachpolitischen Nische in den Kern staatlicher Sicherheitsvorsorge gerückt. Die Bundesregierung beschreibt den Pakt als Modernisierungsschub für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung; vorgesehen sind Investitionen von insgesamt zehn Milliarden Euro bis 2029.
Der politische Impuls ist erheblich. Doch gerade aus den Reihen jener Organisationen, die im Einsatzfall Menschen betreuen, evakuieren, versorgen, retten und medizinisch unterstützen, kommt deutliche Kritik. Malteser, ASB und DLRG begrüßen zwar, dass der Bund das Thema aufwertet, sehen aber wesentliche Schwachstellen: zu wenig rechtliche Verbindlichkeit, zu geringe Einbindung der Hilfsorganisationen, fehlende Helfergleichstellung, unklare operative Verantwortung des Bundes und eine Resilienzstrategie, die aus ihrer Sicht deutlich zu schmal angelegt ist. Der S+K Verlag fasst diese Kritik unter der Überschrift zusammen, das Ehrenamt bleibe außen vor.
Was die Bundesregierung vorlegt
Der Pakt setzt sichtbar auf staatliche Koordination, technische Modernisierung und zivil-militärische Verzahnung. Geplant sind ein Steuerungsstab „Kommando Zivile Verteidigung“ im Bundesinnenministerium beziehungsweise beim BBK, der Ausbau der Zivilen Alarmplanung, ein gemeinsames digitales Lagebild Inland in Echtzeit, Investitionen in Warn- und Kommunikationssysteme, eine Weiterentwicklung der Warn-App NINA, die Fortsetzung der Sirenenförderung und eine stärkere Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte für den Zivilschutz. Auch das THW soll mit resilienten Standorten, Logistikzentren und besserer Ausstattung gestärkt werden.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe stellt den Pakt ebenfalls als Stärkung der zivilen Verteidigung dar. Im Mittelpunkt stehen nach BBK-Darstellung zehn Milliarden Euro bis 2029, moderne Ausrüstung für Einsatzkräfte, verbesserte Warnsysteme, Trinkwasser- und Notstromversorgung sowie die Einbindung von Zivilschutzwissen in Schule und Bevölkerung. Sichtbar wurde der Pakt auch öffentlichkeitswirksam durch die Übergabe von Zivilschutzfahrzeugen und eine Präsentation von CBRN-Fähigkeiten in Berlin.
Damit adressiert der Bund reale Defizite. Warninfrastruktur, Lagebilder, Kommunikationsfähigkeit, robuste Standorte und ergänzende Ausstattung sind keine Nebenthemen, sondern Grundbedingungen für handlungsfähige Krisenstäbe und einsatzbereite Kräfte. Trotzdem trifft die Kritik der Hilfsorganisationen einen zentralen Punkt: Bevölkerungsschutz ist nicht nur eine Frage von Technik, Fahrzeugen und Stabsstrukturen. Er ist ein Hilfeleistungssystem, das im Ernstfall nur funktioniert, wenn Personal, Rechtsrahmen, Ausbildung, Finanzierung und operative Rollen zusammenpassen.
Der föderale Knoten bleibt ungelöst
Die strukturelle Schwierigkeit liegt im deutschen System selbst. Bevölkerungsschutz ist ein Oberbegriff für den Zivilschutz des Bundes und den Katastrophenschutz der Länder und Kommunen. Der Bund ist für den Schutz der Zivilbevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall zuständig, während der Katastrophenschutz in Friedenszeiten Aufgabe der Länder ist. Operativ greifen diese Bereiche aber ineinander: Bei lokalen Schadenslagen arbeiten Feuerwehren, THW, ASB, DRK, Malteser, Johanniter und DLRG zusammen; der Bund wiederum nutzt im Zivilschutzfall vorhandene Katastrophenschutzeinheiten der Länder und ergänzt sie mit Ausstattung und Ausbildung.
Genau an dieser Schnittstelle setzen die Malteser an. Ihr Bundesbeauftragter für Krisenresilienz, Sicherheitspolitik und Zivil-Militärische Zusammenarbeit, Martin Schelleis, kritisiert, dass der Pakt keinen ausreichend ganzheitlichen, abgestimmten und rechtlich tragfähigen Ansatz enthalte. Zivil- und Katastrophenschutz griffen auf dieselben Personen und Strukturen zurück, doch Prozesse, Bedarfe, Führung und Lagebild seien nicht ausreichend vernetzt. Die Malteser fordern daher unter anderem eine Reform des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes sowie mehr operative Verantwortung des Bundes bei Betreuung, Unterbringung und sanitätsdienstlicher Versorgung im Zivilschutzfall.
Die Kritik ist fachlich bedeutsam, weil sie über die Frage einzelner Förderprogramme hinausgeht. Ein digitales Lagebild nützt nur dann vollständig, wenn Zuständigkeiten, Meldewege, Einsatzwerte, Führungsbeziehungen und Personalverfügbarkeit verlässlich geklärt sind. Eine neue Ausstattung entfaltet nur dann Wirkung, wenn die Einheiten, die sie bedienen sollen, auch üben, ausbilden, Personal freistellen lassen und im Ereignisfall rechtssicher handeln können. Der Pakt stärkt die vertikale Steuerungsfähigkeit des Bundes; die Hilfsorganisationen verlangen zusätzlich eine horizontale Einsatzlogik über Bund, Länder, Kommunen und Organisationen hinweg.
Helfergleichstellung als Achillesferse
Der schärfste Kritikpunkt betrifft das Ehrenamt. Das DRK beschreibt die bundesweite Helfergleichstellung als zentrales Anliegen: Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in Hilfsorganisationen sollen rechtlich mit Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren und des THW gleichgestellt werden, insbesondere bei Freistellung, Entgeltfortzahlung, Versicherungsschutz und sozialer Absicherung. Das DRK verweist zugleich auf die föderal unterschiedlichen Regelungen und fordert eine flächendeckende Gleichstellung auch für Aus- und Fortbildung, Übungen sowie Einsätze unterhalb der Katastrophenschwelle.
Diese Frage ist nicht bloß eine Gerechtigkeitsdebatte innerhalb des Ehrenamts. Sie entscheidet über Einsatzfähigkeit. Wer tagsüber bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, muss für Ausbildung, Übung und Einsatz verlässlich freigestellt werden können. Arbeitgeber brauchen Klarheit über Entgeltfortzahlung und Erstattungen. Selbstständige benötigen Regelungen für Verdienstausfall. Ohne solche Mechanismen bleiben zusätzliche Fahrzeuge, Module oder Ausbildungskapazitäten im Zweifel ungenutzt, weil die Menschen fehlen, die sie betreiben sollen.
Die DLRG argumentiert in dieselbe Richtung. Sie lobt das Investitionsvorhaben, warnt aber, dass ehrenamtliche Kräfte der Hilfsorganisationen ohne rechtliche Anpassungen von den vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichend profitieren würden. Nach Darstellung der DLRG sind Helferinnen und Helfer anerkannter Hilfsorganisationen schlechter gestellt als Kräfte von Feuerwehr und THW; Ute Vogt fordert deshalb eine bundeseinheitliche Regelung nach dem Vorbild des THW-Gesetzes.
Technik ersetzt keine Trägerstrukturen
Der ASB formuliert die Kritik besonders deutlich. Nach seiner Einschätzung setzt der Pakt die zivile Verteidigung zwar auf die politische Agenda, entziehe sich aber in zentralen Fragen der Verantwortung. Das Programm beschreibe vor allem den Ausbau staatlicher und technischer Krisenfähigkeit, lasse die soziale und operative Realität des Bevölkerungsschutzes aber weitgehend außer Acht. Der ASB bemängelt unter anderem, dass gesetzliche Regelungen zur Helferfreistellung unangetastet bleiben und zentrale Finanzierungsfragen nicht ausreichend gelöst werden.
Das betrifft auch die Mobile Betreuungsreserve des Bundes. Das BBK beschreibt das Mobile Betreuungsmodul 5.000 als weitgehend autark funktionierende mobile Unterkunfts- und Betreuungseinrichtung für bis zu 5.000 unverletzt betroffene Menschen, vergleichbar mit einer mobilen Kleinstadt. Das Pilotprojekt „Labor Betreuung 5.000“ wird durch das BBK koordiniert und gemeinsam mit DRK, ASB, DLRG, Johannitern und Maltesern umgesetzt; ein zweites Modul wird durch den ASB realisiert.
Gerade dieses Beispiel zeigt die Lücke zwischen Konzept und Verstetigung. Betreuung im Zivilschutz ist materialintensiv, personalintensiv und logistisch anspruchsvoll. Zelte, Sanitärcontainer, Küchen, Stromversorgung, Transport, Registrierung, soziale Betreuung, medizinische Schnittstellen und Betrieb über längere Zeiträume lassen sich nicht ad hoc improvisieren. Wenn solche Module politisch gewollt sind, brauchen sie dauerhafte Finanzierung, klare Trägerschaft, regelmäßige Übungen und verbindliche Personalmodelle. Der ASB kritisiert deshalb, dass die Verstetigung und vollständige Ausfinanzierung der MBM 5.000 nicht abgesichert sei.
Wasserrettung und Sanitätsversorgung zeigen die Breite des Problems
Die Kritik der DLRG macht deutlich, dass Bevölkerungsschutz nicht allein von Landfahrzeugen, Stabsräumen und Warn-Apps her gedacht werden kann. Hochwasser, Starkregen, beschädigte Wasserbauwerke, Evakuierungen über Gewässer und Einsätze in überfluteten Gebieten gehören zu realistischen Szenarien. Die DLRG fordert daher, die Wasserrettung im ZSKG zu verankern und für den Zivilschutzfall ergänzende Ausstattung vorzusehen.
Der geltende Zuschnitt des Zivilschutzes konzentriert sich in der ergänzenden Ausstattung des Bundes traditionell auf Bereiche wie Betreuung, Sanitätswesen, Brandschutz und CBRN-Schutz. Das BBK beschreibt ausdrücklich, dass Spezialtechnik des Bundes der Betreuung, dem Sanitätswesen, dem Brandschutz und dem CBRN-Schutz dient und den Ländern in Friedenszeiten für den Katastrophenschutz zur Verfügung gestellt wird.
Die fachliche Frage lautet daher, ob der Pakt die tatsächlichen Einsatzszenarien breit genug abbildet. Moderne Krisenvorsorge muss Massenbetreuung, sanitätsdienstliche Versorgung, Evakuierung, Wasserrettung, CBRN-Lagen, Strom- und Trinkwasserausfälle, Kommunikation, psychosoziale Unterstützung und Lageführung zusammendenken. Wird der Pakt dagegen vor allem als Beschaffungsprogramm verstanden, besteht die Gefahr, dass einzelne Fähigkeiten gestärkt werden, ohne dass daraus ein belastbares Gesamtsystem entsteht.
Resilienz der Bevölkerung braucht mehr als Information
Ein weiterer Streitpunkt ist die Bevölkerung selbst. Die Bundesregierung will das bundesweite Warnsystem verbessern, NINA weiterentwickeln, Sirenen zentral ansteuerbar machen, Selbstschutzwissen ausbauen und Zivilschutz stärker in Schulen verankern. Das ist wichtig, denn Warnung wirkt nur, wenn Menschen verstehen, was sie tun sollen, und wenn Haushalte, Einrichtungen und Kommunen vorbereitet sind.
Gleichzeitig ist Resilienz mehr als ein Ratgeber, eine Kampagne oder Unterrichtsmaterial. Die Bundeszentrale für politische Bildung weist darauf hin, dass das gesellschaftliche Bewusstsein für Bevölkerungsschutz zwar wächst, aber nur langsam in Vorsorgehandeln, krisenrelevante Kompetenzen oder Engagement in den auf Ehrenamt angewiesenen Hilfsorganisationen mündet.
Hier liegt eine strategische Lücke. Eine Bevölkerung, die in Krisen handlungsfähig sein soll, braucht niedrigschwellige Bildungsangebote, Erste-Hilfe- und Selbstschutzkompetenzen, lokale Anlaufstellen, verlässliche Kommunikation, Unterstützung vulnerabler Gruppen und eine Kultur regelmäßiger Übungen. Hilfsorganisationen können genau diese Brücke zwischen Staat und Bevölkerung schlagen, weil sie vor Ort präsent sind, Ausbildungserfahrung haben und Vertrauen in der Fläche genießen. Wenn sie im Pakt jedoch vor allem als spätere Nutzer von Ausstattung erscheinen, bleibt ein großer Teil ihres Potenzials ungenutzt.
Anerkennung reicht nicht ohne Verbindlichkeit
Das DRK begrüßt, dass Bevölkerungsschutz politisch wieder auf der Tagesordnung steht, fordert aber zugleich, die anerkannten Hilfsorganisationen stärker in die Planungen einzubeziehen und Mittel zu verstetigen. DRK-Präsident Hermann Gröhe spricht von erheblichem Nachholbedarf; DRK-Generalsekretär Christian Reuter verweist darauf, dass Versorgung, Betreuung und Widerstandskraft der Bevölkerung ohne gut ausgestattete Hilfsorganisationen nicht tragfähig ausgebaut werden können.
Damit entsteht ein klares Bild: Der Pakt ist ein notwendiger Schritt, aber noch kein vollständiger Systemumbau. Er stärkt das, was staatlich gut steuerbar und politisch sichtbar ist: Investitionen, Warnsysteme, Fahrzeuge, THW-Strukturen, digitale Lagebilder und zivil-militärische Koordination. Die Hilfsorganisationen fordern dagegen, auch das weniger sichtbare Fundament zu regeln: Rechtsstatus, Freistellung, Finanzierung, Übungsfähigkeit, Einbindung in Lage- und Führungsstrukturen sowie operative Zuständigkeiten für Betreuung und Versorgung.
Der eigentliche Test liegt in der Umsetzung
Ob der Bevölkerungsschutzpakt trägt, wird sich nicht an der Summe von zehn Milliarden Euro allein entscheiden. Entscheidend wird sein, ob aus dem Pakt ein verbindliches Arbeitsprogramm entsteht, das die föderale Trennung zwischen Zivilschutz und Katastrophenschutz praxistauglich überbrückt. Dazu gehört ein gemeinsames Lagebild ebenso wie ein gemeinsames Verständnis davon, wer im Ernstfall führt, wer betreibt, wer Personal stellt, wer Material vorhält, wer Kosten trägt und wie Ehrenamtliche rechtlich abgesichert werden.
Die Hilfsorganisationen verlangen keine Randkorrekturen, sondern eine Verschiebung des Blickwinkels. Bevölkerungsschutz beginnt nicht erst beim Gerät, sondern bei den Menschen, die es einsetzen. Er endet nicht bei der Warnmeldung, sondern bei der Fähigkeit, Betroffene zu retten, zu betreuen, medizinisch zu versorgen und über Tage oder Wochen zu stabilisieren. Genau dort entscheidet sich, ob der Pakt ein Modernisierungsschub für das gesamte Hilfeleistungssystem wird oder vor allem ein großes Investitionsprogramm für staatliche Strukturen bleibt.